Als Folge des Humangenomprojektes sind mehr als 2000 Gene mit Krankheitsrelevanz identifiziert worden. Damit wird prinzipiell ein gezielter Einsatz von Gentherapien möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch die Beseitigung der aktuell bestehenden technischen Schwierigkeiten bei gentherapeutischen Ansätzen.
Nach der Definition der Deutschen Forschungsgemeinschaft bezeichnet Gentherapie das Einbringen von Genen in Gewebe oder Zellen mit dem Ziel, durch die Expression und Funktion dieser Gene therapeutischen oder präventiven Nutzen zu erlangen. Den Vorgang des Einbringens von Genen in Zellen nennt man Gentransfer. Hierfür benötigt man ein Vehikel, welches das Gen trägt, einen sogenannten Vektor.
Zu unterscheiden ist zwischen einem somatischen und einem Keimbahngentransfer. Das unterscheidende Merkmal ist das lokale Ziel: Eine somatische Gentherapie richtet sich auf somatische, d. h. Körperzellen; diese bilden den Großteil der menschlichen Zellen; die Erbinformation von Körperzellen wird nicht an nachfolgende Generationen weitergeben. Anders bei den Keimzellen, d. h. Ei- bzw. Samenzellen: Veränderungen der Keimbahn sind Veränderungen des Erbgutes und würden demzufolge auf nachfolgende Generationen vererbt. Der Keimbahngentransfer ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Mit diesem Themenfeld der Gentechnologie beschäftigt sich ein Themenband der Arbeitsgruppe. In der Tradition der interdisziplinären Arbeitsweise werden natur-, geistes- und sozialwissenschaftliche Aspekte miteinander verbunden und neben dem Stand der wissenschaftlich-medizinischen Anwendungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen auch Fragen nach der ökonomischen Bedeutung, möglichen forschungsethischen Implikationen sowie der Bewertung durch Patientinnen und Patienten in den Blick genommen.
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